Parship-Urteil: Vertragsverlängerungen oft unzulässig
In einem wichtigen Gerichtsverfahren hat das Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) in Bezug auf die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Dating-Plattform Parship ein Urteil gefällt. Das Gericht entschied, dass Parship die Verträge von Nutzer:innen nicht automatisch zwölf Wochen vor Ablauf verlängern darf, sofern die ursprüngliche Vertragslaufzeit bis zu einem Jahr beträgt. Diese Praxis wurde größtenteils als unzulässig erklärt.