BGH schafft Klarheit: Abgrenzung zwischen Prospekthaftung und Haftung bei Vertragsschluss im Wertpapiermarkt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in drei aktuellen Beschlüssen (II ZR 57/21, II ZR 58/21 und II ZR 59/21) wichtige Hinweise zur Abgrenzung zwischen der spezialgesetzlichen Prospekthaftung und der Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss gegeben. Die Entscheidungen des BGH bieten Klarheit und Leitlinien für die rechtliche Bewertung von Haftungsfragen im Zusammenhang mit Wertpapierprospekten.