Erfolglose Verfassungsbeschwerde von langjährigen Pflegeeltern eines fünfjährigen Kindes gegen dessen Wechsel in eine andere Pflegefamilie
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem aktuellen Beschluss (1 BvR 1088/23) vom 28. August 2023 entschieden, dass die Verfassungsbeschwerde von langjährigen Pflegeeltern gegen den Wechsel eines fünfjährigen Kindes in eine andere Pflegefamilie erfolglos ist. Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechte von Pflegeeltern und das Wohl von Pflegekindern.