EuGH zur vorweggenommenen Beförderungsverweigerung – Anspruch auf Ausgleichzahlung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass Fluggäste einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, selbst wenn sie sich nicht zur Abfertigung eingefunden haben und mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abflugzeit über eine Beförderungsverweigerung informiert wurden.