wang
Kategorie: Alle News

Kabelanschluss-Zwang fällt weg: Jetzt selbst entscheiden – Metz Fernseher bieten alternative Empfangsmöglichkeiten

Mieter müssen bislang auch für den Kabelanschluss zahlen, wenn sie ihn gar nicht nutzen. Das regelt das Nebenkostenprivileg, das ab 1. Juli 2024 wegfällt. Dann kann jeder, der zur Miete wohnt, selbst entscheiden, ob er einen Kabelanschluss bezahlen oder das Fernsehprogramm lieber über einen anderen Übertragungsweg empfangen will. Wer auf einem Metz Fernseher schaut, ist dafür allemal gewappnet. Mit einem Metz Fernseher kann man über Kabel, Antenne oder Satellit fernsehen.

auf blog.metz-ce.de weiterlesen

Logo der Firma ApoRisk GmbH
ApoRisk GmbH

Zwangsgelder in der Apotheke: Strategien zur Vermeidung

In der aktuellen Situation, in der Zwangsgelder vermehrt in den Fokus rücken, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Apotheker umfassende Informationen über ihre Optionen haben, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Zwangsgelder, die als Sanktionen bei Nichteinhaltung von Vorschriften verhängt werden, können erhebliche finanzielle Auswirkungen auf Apotheken haben. Allerdings gibt es strategische Ansätze, die helfen können, diesen zusätzlichen Kosten aus dem Weg zu gehen und gleichzeitig die C

auf aporisk.de weiterlesen

Logo der Firma ApoRisk GmbH
ApoRisk GmbH

Behördenfehler führt zur Zwangsräumung einer Familie und Abriss ihres Hauses

Aufgrund eines schwerwiegenden Fehlers im Rahmen einer Zwangsversteigerung sieht sich eine Familie gezwungen, ihr Grundstück und das von ihnen selbst errichtete Haus zu räumen. Das Brandenburger Oberlandesgericht hat nun entschieden, dass das Haus innerhalb eines Jahres abgerissen werden muss. Die tragische Situation der Familie wirft Fragen nach der Verantwortung der Behörden auf und verdeutlicht die schwerwiegenden Konsequenzen, die solche Fehler für betroffene Familien haben können.

auf aporisk.de weiterlesen

Logo der Firma Objectivity GmbH
Objectivity GmbH

Digitale Innovation unterstützt medizinisches Personal und ihre Patientinnen während der Schwangerschaft

Seit Anfang 2018 bietet die Greater Manchester Health & Social Care (GMHSC) in Großbritannien ein rauchfreies Schwangerschaftsprogramm an, um Schwangeren zu helfen mit dem Rauchen aufzuhören. Die Initiative generiert eine riesige Datenmenge und erfordert Transparenz, um Effizienz zu erreichen. Die GMHSC Partnership & Health Innovation Manchester (HInM) hat sich mit Objectivity zusammengetan, um eine digitale Plattform zu entwickeln, so dass medizinisches Personal unterstützt we

auf objectivity.de weiterlesen

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.