Wartefrist bei Restkreditversicherung EU-rechtswidrig
Die Restkreditversicherung, als finanzielle Absicherung gegen existenzielle Risiken im Falle von Zahlungsausfällen oder Arbeitslosigkeit, steht im Fokus einer aktuellen Diskussion um eine vorgeschlagene siebentägige Wartefrist für Verbraucher. Die Einführung dieser Wartefrist stößt jedoch auf Widerstand seitens des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der behauptet, dass dies gegen EU-Recht verstoße.