Verfassungsbeschwerde gegen Geheimhaltungspflicht in Missbrauchsfall abgelehnt
In einem wegweisenden Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts heute die Verfassungsbeschwerde eines überregional tätigen Presseunternehmens sowie zweier Mitarbeiter gegen eine auferlegte Geheimhaltungspflicht in einem laufenden zivilrechtlichen Verfahren nicht zur Entscheidung angenommen.