Mobile Luftreiniger für Kindertagesstätten werden in NRW auch 2022 gefördert
Die Landesregierung von Nordrhein-Westphalen wird den Kommunen und Trägern Mittel zur Verfügung stellen, damit CO2-Melder und Luftfilter nach dem örtlichen Bedarf auf der Grundlage einer neuen Förderrichtlinie in den Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen angeschafft werden können. Es ist beabsichtigt, dass die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für Räume, die nur eingeschränkt gelüftet werden können, auf dem bisherigen Stand der Förderrichtlinie FitU12 fortgeführt wird.