EuGH bestätigt: Wettbewerbsbehörde kann Verstoß gegen DSGVO feststellen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil C-252/21 vom 4. Juli 2023 entschieden, dass nationale Wettbewerbsbehörden befugt sind, im Rahmen der Überprüfung von möglichen Missbräuchen einer beherrschenden Stellung auch Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festzustellen.