Schutz von Whistleblowern: In 100 Tagen endet Frist für mittelgroße Firmen
Bis zum 17. Dezember 2023 müssen mittelgroße Firmen ihren Angestellten die Möglichkeit bieten, vertraulich auf Missstände hinweisen zu können.
Bis zum 17. Dezember 2023 müssen mittelgroße Firmen ihren Angestellten die Möglichkeit bieten, vertraulich auf Missstände hinweisen zu können.
Im Mai 2018 ist mit der Datenschutzgrundverordnung das neue europäische Datenschutzrecht in Kraft getreten. In den vergangenen vier Jahren ist die EU-Kommission im Bereich Datenschutz nicht untätig geblieben. Erfahren Sie im aktuellen atrigaRatgeber, ob und wie Sie sich auf die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie vorbereiten sollten, worum es sich beim Data Act handelt und auch, wie es aktuell um den Dauerbrenner Auskunftsanspruch bestellt ist.