Kaufpreisaufteilung: Gericht stoppt Finanzamt
Das Finanzgericht München hat erneut ein wegweisendes Urteil gefällt: Wohnungskäufer dürfen auf die im Notarvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung vertrauen. Eine eigenmächtige Kürzung durch das Finanzamt wurde als unzulässig erklärt. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Eigentümern, deren steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten oft zu Unrecht beschnitten werden.