Kategorie: Alle News

Verpflichtung zur E-Rechnung ab 2025: Auch für ältere Versionen Dynamics NAV 3.0 bis 2015 Maßnahmen erforderlich

Im Januar 2025 tritt das von der Bundesregierung 2023 verabschiedete „Wachstumschancengesetz“ in Kraft. Damit einher geht auch die grundlegende Verpflichtung zur Nutzung von E-Rechnungen. Jedes Unternehmen muss diese dann senden und empfangen können. Dies hat auch Einfluss auf die Nutzung von ERP-Systemen. Betroffen sind dabei auch ältere Versionen von Microsoft Dynamics. Die wichtigsten Infos rund um die kommenden Änderungen finden Sie unter dem Link.

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ApoRisk GmbH

Retaxationen in deutschen Apotheken

Ein Blick in die Welt der deutschen Apotheken offenbart ein unsichtbares, aber bedeutendes Risiko: Retaxationen. Diese spielen eine zentrale Rolle im Alltag der Apotheker und bringen nicht nur finanzielle Unsicherheiten mit sich, sondern auch erhebliche administrativen Aufwand. Retaxationen treten auf, wenn gesetzliche Krankenkassen (GKV) bereits erstattete Rechnungen nachträglich beanstanden und eine Rückforderung des erstatteten Betrags verlangen.

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community4you AG

Ladekostenabrechnung leicht gemacht

Eines der größten Hindernisse bei der Integration von E-Fahrzeugen in die Flotte ist die Abrechnung der Ladekosten. Der deutsche Software-Anbieter Community4you AG schafft hier Abhilfe und stellt seinen Kunden nun eine weitere Schnittstelle zur Verfügung, mit der ab sofort Rechnungen vom österreichischen Ladeproduktanbieter ÖAMTC ePower automatisch in das Fuhrparkmanagement-System comm.fleet importiert werden können.

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Exklusiv-Angebot für unsere Kunden: APRIL-Aktion - 10% auf XRechnung/ZUGFeRD

Öffentliche Auftraggeber und die Deutsche Bahn fordern schon seit längerem Rechnungen im XRechnungsformat. Ab 01.01.2025 wird im gesamten Geschäftsbereich die XRechnung verpflichtend eingeführt. Ihr GAEB-Konverter kann bereits jetzt diese Anforderungen erfüllen. Was eine XRechnung überhaupt ist und wie sie genau erstellt wird, erfahren Sie sowohl in unserem Blog: https://gaeb-tools.de/xrechnung-die-elektronische-rechnung-einfach-erklaert/ als auch in unserem Youtube-Video.

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Auf dem Weg zum Apothekenkauf: Die Fallstricke verstehen

In der Welt der Apothekenbewertung gibt es zahlreiche Fallstricke und Hindernisse, die potenzielle Käufer berücksichtigen müssen. Die Praxiserfahrung zeigt, dass die bloße Begutachtung von Rechnungen Dritter nicht ausreicht, um einen klugen und informierten Apothekenkauf zu tätigen. Dieser Bericht beleuchtet einige der Stolpersteine, die bei der Apothekenbewertung auftreten können, und bietet eine nüchterne Praxis-Betrachtung, um Käufern eine realistische Perspektive zu vermitteln.

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B2B-Unternehmen müssen ab 2025 auf E-Rechnungen umstellen - PACS Software bietet bereits jetzt Lösungen

Ab 2025 müssen alle B2B-Unternehmen auf E-Rechnungen umstellen. Die gute Nachricht: Die PACS Software unterstützt bereits jetzt schon Formate wie Peppol BIS Billing und XRechnung. Damit sind Unternehmen bestens vorbereitet für diese Verpflichtung der E-Rechnung. Dennoch empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Weitere Informationen gibt es im Blogartikel von PACS.

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DAK-Gesundheit sucht Dienstleister für E-Rezept Retaxierung

Modernisierung der Rezeptabrechnung und Fokus auf digitale Transformation. In einem Schritt zur Modernisierung ihrer Prozesse hat die DAK-Gesundheit nach fünf Jahren beschlossen, die Rezeptabrechnung neu auszuschreiben. Die Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen (GfS) war in den letzten fünf Jahren für die Überprüfung der Rechnungen verantwortlich und hat den Vertrag bereits zum zweiten Mal verlängert.

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atriga GmbH

atrigaRatgeber | FAQ – Verjährungseintritt prüfen und vermeiden

Gleich ob Lieferant von Waren oder Anbieter von Dienstleistungen: Unternehmen sind darauf angewiesen, dass ihre Kunden die Rechnungen pünktlich und vollständig zahlen. Auch in diesem Jahr können mit Ablauf des 31. Dezember 2023 Forderungen verjähren, die aus dem Jahr 2020 stammen. Insofern gilt es, rechtzeitig vor dem Jahresende zu prüfen, ob unbezahlte Forderungen vorliegen, deren Verjährung droht. Sollte dies der Fall sein, empfiehlt sich die unverzügliche Einleitung sinnvoller Schritte.

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Reibungsloser Import von Wechselkursen durch die neue PACS Funktion "Wechselkursimport"

Mit der PACS Software haben Sie die Möglichkeit, Projekte, Rechnungen und Belege in verschiedenen Währungen zu verwalten. Doch um alle Eingaben in einer gemeinsamen Währung auszugeben, benötigen Sie eine Verwaltung der Wechselkurse. In PACS können Sie die Wechselkurse durch den Import aus öffentlichen Kurstabellen der FED oder der EZB regelmäßig aktualisieren. Sie können den Wechselkursimport auch automatisch ausführen lassen. ➡️Lesen Sie unserem Blogartikel mehr zum Wechselkursimport in PACS!

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TEK-SERVICE AG

Stadt Lörrach: Pionier in Sachen e-Einkauf & e-Abrechnung

Seit 2000 praktiziert Stadt Lörrach den e-Einkauf. 2014 kam die e-Abrechnung (Gutschriftverfahren / ZUGFeRD Format) hinzu. Als externer Dienstleister sorgt TEK-SERVICE AG für die erforderliche Technologie, Services und Know-How. Ron Morgenthaler, Leiter der Stadtkasse Lörrach: „Durch TEK sind für uns auch prompt vorzunehmende Schnittstellenanpassungen in Einkauf und Abrechnung, wie aktuell zu S/4HANA, kein Thema. In Zeiten knapper Ressourcen; ein wichtiger Aspekt.“

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TEK-SERVICE AG

eProcurement: mittels Einkaufsservice Defizite kompensieren

Beispiel: eWarenhaus Berlin bildet Ausschreibungsergebnisse des LVWA für Besteller der Bezirke Berlins inklusive Kontierungsinformationen ab. Lieferanten berücksichtigen Angaben zur Mittelbindung bei der Rechnungslegung. Wenn dies nicht möglich ist, kompensiert der Einkaufsdienstleister TEK-SERVICE AG Defizite der betreffenden Lieferanten indem Rechnungen, viaTEK-Kontor, um die Mittelbindungsnummer ergänzt werden.

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audius SE

Keine Zeit mehr für die Mahnung ausständiger Zahlungen vergeuden!

Ihr könnt den Mahnprozess automatisiert mit dem CRM-System realisieren. Die Komponente audius:Invoice erweitert die Abläufe der Fakturierung um den Mahnprozess. Kurz zusammengefasst: Rechnungen mit offener Zahlung werden selektiert und ein Mahnvorschlag erzeugt. Die zu mahnenden Kunden erhalten dann die Mahnungsanschreiben mit den CRM-Standardfunktionen oder automatisiert mit dem Add-on audius:Report. Mehr dazu im aktuellen Blogbeitrag!

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eurodata AG

Brennstoffhändler müssen CO2-Emission auf Rechnungen ausweisen

Mit dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz („CO2KostAufG“) möchte die Bundesregierung eine faire Verteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter erreichen. Das hat zur Folge, dass Brennstoffhändler ab Januar 2023 auf ihrer Rechnung Hinweise zur CO2-Emission der Lieferung angeben müssen. Kunden und Anwender von edoil müssen sich hierüber keine Sorgen machen, denn die Lösung verfügt seit dem 1. Januar 2023 über entsprechende Anpassungen im Programm und den Rechnungsformularen.

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Exklusiv-Angebot für unsere Kunden: SEPTEMBER-AKTION - 20% auf Modul "XML-API"

Mit Hilfe der Kommandozeilenversion (Modul „XML-API“) kann der GAEB-Konverter in eigene Programme (z.B. Branchensoftware usw.) integriert werden. Dies ermöglicht Ihnen den Im- und Export von Ausschreibungen, Angeboten, Aufmaßen und Rechnungen in verschiedenen Formaten (GAEB, ÖNorm, Excel...) in Ihrem bestehenden System. Sie möchten Ihre Lizenz um das Modul "XML-API" erweitern? Dann nutzen Sie unseren 20%-Rabatt. Für eine Bestellung ist eine kurze Mail an info@t-t.de ausreichend.

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Esker Software GmbH

Esker Trendstudie 2022 "Claims & Deductions"

125 Unternehmen habe Rede und Antwort gestanden und Einblicke in ihre Claims- & Deductions-Prozesse gegeben: Wie ist der Stand der Automatisierung? Wie herausfordernd ist die Verarbeitung von Reklamationen, Rechnungskürzungen oder Promotional Invoices? Wie groß ist der Impact von nicht vollständig gezahlten Rechnungen im Unternehmen? Mit der Trendstudie "Claims & Deductions" liegt ein Ein- und Ausblick zu diesem oft vernachlässigten Prozess vor. Ergebnisbericht jetzt kostenlos downloaden!

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Frühjahrsputz für Ihre Finanzen

Nehmen Sie Ihren Aktenschrank unter die Lupe: Was Sie wegwerfen können und was Sie besser aufheben sollten Vertragsunterlagen, Rechnungen, Quittungen, Belege … Über die Monate und Jahre sammelt sich allerlei Papierkram an. Ist es wirklich nötig, alles aufzubewahren? Für Privatpersonen gibt es – im Gegensatz zu selbstständig Tätigen und Gewerbetreibenden – kaum gesetzliche Vorschriften. Bestimmte Unterlagen sollte man jedoch eine Zeit lang aufheben.

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