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Ursache und Wirkung ist zu unterscheiden: Unfall auf Schulweg rechtfertigt keine neue Heizung

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem aktuellen Beschluss festgestellt, dass ein Unfall auf dem Schulweg nicht automatisch den Anspruch auf eine neue Heizung rechtfertigt. Der Fall beinhaltete einen Schüler, der auf dem Weg zur Schule gestürzt war und sich dabei verletzte. Die Familie des Schülers hatte daraufhin einen Antrag auf Übernahme der Kosten für eine neue Heizung gestellt, da die vorhandene Heizung angeblich für den Unfall verantwortlich war.

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