Kein Anspruch auf gewünschtes Medikament
Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte keinen Anspruch auf Arzneimittel haben, die keine Zulassung für die betreffende Indikation erhalten haben. Diese Entscheidung betrifft auch den Einsatz von Medikamenten bei lebensbedrohlichen Krankheiten, deren Verlauf regelmäßig tödlich endet.