Fahrtkosten nach Unfall: Versicherer muss zahlen
Ein Dorfbewohner sah sich mit unerwarteten Fahrtkosten konfrontiert, nachdem sein Fahrzeug bei einem Unfall zerstört wurde und er keinen Ersatz in der Nähe finden konnte. Im Rahmen der üblichen Kostenpauschale waren diese Fahrtkosten nicht abgedeckt. Allerdings entschied das Amtsgericht Itzehoe am 19. Mai 2023 (Az.: 94 C 61/22), dass der Versicherer des Unfallverursachers die Fahrtkosten vollständig übernehmen muss, sofern der Suchradius nicht mehr als 100 Kilometer beträgt.