Fluggesellschaften sind verschuldensunabhängig für Schäden haftbar, die während internationaler Flüge entstehen
Am 6. Juli 2023 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil, das besagt, dass die Haftung von Fluggesellschaften nach dem Übereinkommen von Montreal auch eine unzureichende medizinische Erstversorgung eines verletzten Fluggastes an Bord umfasst. Das Urteil erging im Rahmen des Rechtsstreits (Az. C-510/21) und bestätigt somit die Ausweitung der Haftung von Fluggesellschaften für medizinische Notfälle an Bord.