Leistungen eines Fitnessstudios während der Schließzeit durch Corona-Verordnung?
Der Betrieb des Klägers, ein Fitnessstudio, war auf Grund der Corona-Maßnahmen in der Zeit vom 17. März 2020 bis zum 17. Mai 2020 geschlossen. Während dieser Zeit zahlten viele Mitglieder ihre Beiträge weiter. Der Kläger bot während der Schließzeit Online-Live-Kurse, eine Telefon-Hotline und Körperscans an und warb damit, dass die Mitglieder den Zeitraum, den sie nicht bei dem Kläger trainieren konnten, am Ende der Mitgliedschaft beitragsfrei ersetzt bekämen. Der Kläger ging davon aus, dass er w