BFH zur Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Erlass eines Grunderwerbsteuerbescheids
Am 25. April 2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein bedeutendes Urteil gefällt, das sich mit der Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Erlass eines Grunderwerbsteuerbescheids befasst. Das Urteil mit dem Aktenzeichen II R 10/21 könnte erhebliche Auswirkungen auf den Bereich der Grunderwerbsteuer und die Rechtspraxis haben.