Kategorie: Alle News

Logo der Firma ApoRisk GmbH
ApoRisk GmbH

"Legale Enteignung" der Apotheken? - Retaxation im Fokus

Die Retaxation der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist ein umstrittenes Thema, das die Apothekenbranche seit langem beschäftigt. Dabei handelt es sich um die Rückforderung von Erstattungen für abgegebene Arzneimittel, die von den Apotheken zunächst erstattet wurden. Die GKV kann solche Rückforderungen vornehmen, wenn sie beispielsweise der Meinung ist, dass eine Abrechnung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder dass eine Arzneimittelabgabe nicht korrekt erfolgt ist.

auf aporisk.de weiterlesen

Logo der Firma ApoRisk GmbH
ApoRisk GmbH

PKV-Verband erkundet Einsparpotenziale bei Zyto-Zubereitungen für Krebspatienten

Die Berichte über mögliche millionenschwere Einsparungen in der ambulanten Versorgung mit Zyto-Zubereitungen haben auch das Interesse des PKV-Verbands geweckt. Wie sich herausstellt, sind die Kosten für die Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten für private Versicherer sogar noch höher als für gesetzliche Krankenkassen. Daher bemüht sich auch die private Krankenversicherung (PKV) um mögliche Sparmaßnahmen bei Zyto-Zubereitungen.

auf aporisk.de weiterlesen

Logo der Firma ApoRisk GmbH
ApoRisk GmbH

Landgericht Berlin: Risikoerhöhung bei privater Krankenversicherung bleibt trotz Nichtmanifestation bestehen

Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 18. November 2022 (Aktenzeichen 23 O 247/21) festgestellt, dass die Nichtmanifestation einer zuvor angenommenen Risikoerhöhung durch eine Erkrankung nicht automatisch zum Wegfall dieser Annahme führt. In dem Fall ging es um einen privaten Krankenversicherer, der einem Versicherten einen Risikozuschlag aufgrund einer potenziellen Erkrankung berechnet hatte.

auf aporisk.de weiterlesen

Logo der Firma ApoRisk GmbH
ApoRisk GmbH

Monatlicher Zufluss des geldwerten Vorteils aus vom Arbeitgeber jährlich vorausbezahlten Beiträgen für eine Krankenversicherung des Arbeitnehmers

FG Baden-Württemberg, Mitteilung vom 10.07.2023 zum Gerichtsbescheid 10 K 262/22 vom 21.10.2022 (rkr). Die Klägerin hatte für ihre über 300 Arbeitnehmer ab Juni 2012 eine betriebliche Gruppenversicherung abgeschlossen. Versichert waren Zusatzleistungen zur Krankenversicherung (Vorsorge, Reise, Zahnbehandlung, Zahnersatz).

auf aporisk.de weiterlesen

Logo der Firma ApoRisk GmbH
ApoRisk GmbH

Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung (Liposuktion)

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) bezüglich der Anerkennung von Aufwendungen für eine operative Fettabsaugung (Liposuktion) als außergewöhnliche Belastung ist ein bedeutender Schritt für Patienten, die unter einem Lipödem leiden. Das Urteil bestätigt, dass ab dem Jahr 2016 ein vorheriges amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nicht mehr erforderlich ist, um die Kosten einer Liposuktion steuerlich abzusetzen.

auf aporisk.de weiterlesen

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.