Berichtspflichten der Nachhaltigkeitsaktivitäten: CSRD und ESG im Fokus
Die EU-Kommission hat ein Richtlinienpaket verabschiedet, das Unternehmen dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte in Bezug auf Umwelt und Soziales offenzulegen. Die CSRD legt im Bereich Umwelt fest WAS berichtet werden, während die ESRS festlegt WIE berichtet werden muss. Einige Standards, z.B. ESRS-E1 zum Klima, sind verpflichtend. Dies unterstreicht die Notwendigkeit für jedes Unternehmen, sich langfristig mit den Themen Nachhaltigkeit und CO2-Management auseinanderzusetzen.