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Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland Pflicht!

PRAXIS hat für die Branche schon vor Jahren die nötigen Software- Lösungen entwickelt. Diese sind beim Kunden praxiserprobt und im Routineeinsatz. Die Arbeitszeiterfassung erfolgt mit automatisierter Übermittlung ins Branchen- ERP. In einem firmApp werden alle Daten aus der Zeiterfassung zusammengebracht und kumuliert, so dass eine vollständige Übersicht der vom Mitarbeiter geleisteten Arbeitsstunden entsteht, aus der sich die zu zahlenden Löhne ergeben.

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