Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden
Am 01. September 2023 erging der Beschluss mit dem Aktenzeichen 3 V 3080/23 des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (FG). Dieser Beschluss hat Bedeutung für die Aussetzung der Vollziehung von Grundsteuerwertbescheiden und legt die maßgeblichen Voraussetzungen hierfür fest. Der Beschluss wurde im Folgenden genauer analysiert und bewertet.