Erhöhter Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ab 2023 - Steuerentlastung für Sparer
In einem Schritt zur finanziellen Entlastung der Bürger hat die Bundesregierung den Freibetrag für Kapitalerträge im Jahr 2023 angehoben. Diese Maßnahme soll Sparer und Anleger unterstützen, indem sie mehr Spielraum für steuerfreie Kapitalerträge schafft. Um diesen erweiterten Freibetrag optimal zu nutzen, bietet sich die Erteilung eines Freistellungsauftrags an.