atriga Ratgeber: „Alle Jahre wieder kommt…“ – die Verjährung
Sobald in den Supermärkten die Regale wieder mit Lebkuchen und Spekulatius gefüllt sind und die Gedanken damit in Richtung Weihnachten und den Jahreswechsel gelenkt werden, beginnen sich Juristen wieder verstärkt mit dem Thema zu beschäftigen, welches – wie das Christuskind im Lied von Johann Wilhelm Hey – alle Jahre wieder kommt – der Verjährung. Es gilt dann zu prüfen, welche Forderungen mit Ablauf des 31. Dezember 2022 verjähren und wie die Verjährung gegebenenfalls vermieden werden kann.