Kirchliche Körperschaften und die Einladungspflicht für Schwerbehinderte
Im heute verkündeten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Januar 2024 (Aktenzeichen: 8 AZR 318/22) wurde über die Frage entschieden, ob kirchliche Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet sind. Die Entscheidung erging im Fall eines schwerbehinderten Klägers, der sich um eine Stelle in der Verwaltung eines Kirchenkreises der Evangelischen Kirche im Rheinland beworben hatte.