Apothekerin unterliegt im Streit um Berufsunfähigkeit vor Verwaltungsgericht
Im Fall einer Apothekerin, die unter einer schweren Zwangsstörung, Depressionen und einer Krebserkrankung leidet, hat das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart entschieden, dass sie nicht zwingend als berufsunfähig einzustufen ist (Urteil vom 14.01.2021, Az. 4 K 6874/19).