Cum/Cum-Geschäfte: Kein Bereicherungsanspruch gegen Geschäftspartner nach steuerlicher Neubewertung
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einem Urteil vom 08.09.2023 (Az. 10 U 75/20) entschieden, dass in Cum/Cum-Transaktionen getätigte Kompensationszahlungen nicht aufgrund einer nachträglichen Änderung der steuerlichen Bewertung zurückverlangt werden können. Die Parteien, zwei inländische Banken, hatten diese umstrittenen Wertpapierdarlehensgeschäfte in den Jahren 2013-2015 durchgeführt.