Neue gesetzliche Vorgabe: edlohn passt Pfändungsfreigrenzen an
Am 16. Mai 2024 wurde im Bundesgesetzblatt die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2024 veröffentlicht. Mit dem heutigen Stichtag gelten folgende monatlichen Freigrenzen: Der unpfändbare Grundbetrag: wurde von bisher 1.402,28 € auf 1.491,75 € erhöht Sollte der Schuldner unterhaltspflichtig sein, erhöht sich der Betrag ab sofort um 561,43 € (bis 30.06.2024: 527,76 €) für die erste und jeweils um 312,78 € (bis 30.06.2024: 294,02 €) für die zweite bis fünfte Person. Diese ab Juli ...