Kategorie: Alle News

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atrigaRatgeber| Happy Birthday, Datenschutz! – 5 Jahre DS-GVO

Am 25. Mai 2023 feiert die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ihren fünften Geburtstag. Seitdem hat das europäische Recht den Datenschutz in Deutschland nachhaltig geprägt und vieles verändert. Stillstand gibt es im Datenschutzrecht nie: Nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die Rechtsprechung tragen zur Rechtsfortbildung bei. Letztere ist unter anderem damit beschäftigt, sich um die Auslegung von Normen zu kümmern und für Rechtsklarheit zu sorgen.

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Hohe Bußgelder drohen: Behörden weiten Ermittlungen in Sachen DSGVO aus

Nachdem bereits im März Datenschutzbeauftragte gefordert hatten, dass Behörden auf die Nutzung von Microsoft-Software verzichten sollen und das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht die Nutzung des US-Providers Mailchimp wegen der Übermittlung personenbezogener Daten in das „Drittland“ USA für unzulässig erklärte, weiten die Aufsichtsbehörden ihre Ermittlungen jetzt generell aus und nehmen Unternehmen in Bezug auf eine Nutzung von US-amerikanischen Cloud-Services ins Visier.

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DataGuard

Datenschutz für Start-ups - nicht allzu selten wird dieses vermeintlich lästige Thema von Start-ups zunächst beiseitegeschoben. Dabei haben vor allem Start-ups die Chance, sich mit dem Datenschutz und der DS-GVO von Anfang an auseinander zu setzen.

Einen Welpenschutz für Start-ups gibt es nicht. Das Thema Datenschutz mag jungen Unternehmen zunächst zwar als große Hürde erscheinen, wenn es ihnen aber gelingt, ein hohes Datenschutz-Niveau zu realisieren, dann überwiegen später die Vorteile bei Weitem. Denn eine gut umgesetzte DS-GVO-Konformität vermeidet Risiken und eröffnet Start-ups Chancen bei Kunden, Partnern und Investoren. Ob Fehler aus der Gründungsphase noch ausgebügelt werden können, ist im Blogbeitrag von DataGuard nachzulesen.

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Happy Birthday Datenschutz - ein Jahr DSGVO: Viel Licht und viel Schatten

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen am 25. Mai den ersten Geburtstag der europäischen Datenschutzgrundverordnung feiern, vergessen Sie bitte nicht, sich vor der Veröffentlichung der Bilder Ihrer Feierstunde die erforderliche Einverständniserklärung der abgelichteten Personen einzuholen. Manch einem wird dieser kleine Scherz nur ein bitteres Lächeln abringen können und doch gibt es nicht nur Grund zur Verärgerung, wenn wir prüfen, was in den letzten 12 Monaten seit Inkrafttreten der DSGVO passiert..

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