BFH zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seinem Urteil I R 50/19 vom 07.06.2023 wichtige Klarstellungen zur Berechnung der Beteiligungsschwelle für Streubesitzdividenden getroffen. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Investoren, die von Dividendenausschüttungen profitieren.