Bundesverwaltungsgericht: Kostenbeiträge bei Jugendhilfe - Berücksichtigung von Kfz-Kosten
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 18. Januar 2024 ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Berücksichtigung von Kraftfahrzeugkosten bei der Erhebung jugendhilferechtlicher Kostenbeiträge betrifft. In dem Fall 5 C 13.22 wurde entschieden, dass die Kosten eines Kraftfahrzeugs nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben einkommensmindernd zu berücksichtigen sein können.