Wirksame Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einem wegweisenden Beschluss (Az. 21 W 91/23) entschieden, dass die Erbeinsetzung eines behandelnden Arztes nicht zur (Teil-) Nichtigkeit eines Testaments führt. Diese wegweisende Entscheidung könnte tiefgreifende Auswirkungen auf die Praxis und die Freiheit testamentarischer Verfügungen haben.