Friedenspflicht für E-Rezepte
Heute wurde eine wegweisende Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband wirksam, die die Friedenspflicht für E-Rezepte regelt. Diese Ergänzung zum Rahmenvertrag gemäß § 129 Absatz 2 SGB V trat retrospektiv zum Jahresanfang in Kraft und adressiert die zahlreichen technischen Herausforderungen bei der Einführung des elektronischen Rezepts.