atrigaRatgeber| Paukenschlag im Widerrufsrecht: Ein Gastbeitrag von Dr. Sven Mehlhorn, Rechts- und Fachanwalt für Strafrecht, Gießen und Hanau.
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 17. Mai 2023 meldet sich das höchste europäische Gericht zum Thema Verbraucherschutz zu Wort. Die Konsequenzen sind erheblich, vor allem für Unternehmen, die unmittelbar nach Beauftragung durch einen Verbraucher tätig werden oder aber Aufträge vor Ort beim Verbraucher abschließen. Lesen Sie im aktuellen atrigaRatgeber, welchen Inhalt das Urteil mit welchen Auswirkungen hat.