Rechtliche Untersagung des Badens im Baggersee bestätigt
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in einem aktuellen Urteil (Az. 3 K 4715/21) bestätigt, dass die Untersagung des Badens in einem Baggersee rechtens ist. Die Entscheidung wurde am 8. August 2023 bekannt gegeben und hat weitreichende Konsequenzen für die Nutzung von Gewässern in der Region.