BGH entscheidet über Darlehensverträge und Erwerbsoptionsverträge: Apotheker zur 2 Mio. Euro-Zahlung verpflichtet
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich über einen Rechtsstreit entschieden, bei dem es um die Verpflichtung eines Apothekers zur Rückzahlung verschiedener Darlehen ging. Auch die Wirksamkeit verschiedener Erwerbsoptionsverträge wurde in diesem Zusammenhang geprüft. Das Urteil des BGH ergab, dass sämtliche Vereinbarungen als zulässig erachtet wurden, und der Apotheker zur Zahlung in Höhe von 2 Mio. Euro verpflichtet ist (BGH, Urteil vom 04.05.2023, Az. IX ZR 157/21, Abruf-Nr. 235828).