Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vorgelegt. Das Ziel dieses Gesetzentwurfs besteht darin, den Einsatz von Videokonferenztechnik in Gerichtsverfahren zu erweitern und zu fördern. Dies soll zu einer bürgerfreundlichen und flexiblen Verfahrensgestaltung beitragen.